
Individuell - professionell - nah

Als Wahlphysiotherapeutin habe ich keinen direkten Vertrag mit den Krankenkassen. Trotzdem wird ein Teil der Kosten rückerstattet.
Lass dir von deinem/deiner Hausarzt/-ärztin oder Facharzt/-ärztin eine Verordnung für Physiotherapie ausstellen (z. B. „10 x PT 45).
Behandlungstermine bei mir vereinbaren und wahrnehmen.
Nach Abschluss der Behandlung bezahlst du die Rechnung zunächst selbst.
Die bezahlte Rechnung zusammen mit deiner ärztlichen Verordnung bei deiner Krankenkasse einreichen - per Post oder online.
Du bekommst einen Teil der Therapie-Kosten rückerstattet – wie viel genau, hängt von deiner Krankenkasse ab.
Tipp: Bei einer privaten Zusatzversicherung wird meist ein größerer Anteil oder manchmal auch der gesamte Betrag übernommen.